Impressum

Uli Frech KommunikationsDesign
Gneisenaustraße 42/43
D-10961 Berlin

Postanschrift:
Pößnecker Straße 19 B
D-12209 Berlin

Tel.: +49 (0)30 715 81 00-3
Tel.: +49 (0)30 616 20 717
Fax: +49 (0)30 715 81 00-4
Internet: www.ulifrech.de
E-Mail: info@ulifrech.de


Inhaber:
Uli Frech


Sitz: Berlin
USt-ID-Nr. DE DE136036849


Haftungshinweis:
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1.   Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1   Jeder erteilte Auftrag an Uli Frech Kommunikationsdesign ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
1.2   Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §2 des UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
1.3   Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Uli Frech Kommunika-tionsdesign weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoss gegen diese Bestimmung berechtigt Uli Frech Kommunikationsdesign eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.
1.4   Uli Frech Kommunikationsdesign überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Für eine Weitergabe des Nutzungsrechtes an Dritte bedarf es der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungs-rechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.5   Uli Frech Kommunikationsdesign hat das Recht auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Uli Frech Kommunikationsdesign zum Schadensersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadensersatz 100% der vereinbarten Vergütung.
1.6   Vorschläge des Auftraggebers oder sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

2.   Vergütung
2.1   Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Designleistungen SDSt/AGD, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettopreise, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
2.2   Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung der Nutzung.
2.3   Werden die Entwürfe später in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist Uli Frech Kommunikationsdesign berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zu verlangen.
2.4   Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die Uli Frech Kommunikationsdesign für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtigt sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

3.   Fälligkeit der Vergütung
3.1   Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen vorgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung bei Abnahme des Teiles fällig.
3.2   Bei Zahlungsverzug kann Uli Frech Kommunikationsdesign Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen.

4.   Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
4.1   Sonderleistungen wie Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium, Drucküberwachung, etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD gesondert berechnet.
4.2   Uli Frech Kommunikationsdesign ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Soweit Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Uli Frech Kommunikationsdesign abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber Uli Frech Kommunikationsdesign von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.3   Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Illustrationen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz, Druck, etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.4   Reisekosten und Spesen für die Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

5.   Eigentumsvorbehalt
5.1   An Entwürfen und Reinzeichnungen, werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
5.2   Die Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind.
5.3   Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
5.4   Uli Frech Kommunikationsdesign ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die am Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat Uli Frech Kommunikationsdesign dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Designers geändert werden.

6.   Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
6.1   Vor Ausführung der Vervielfältigung sind Uli Frech Kommunikationsdesign Korrekturmuster vorzulegen.
6.2   Die Produktionsüberwachung durch Uli Frech Kommunikationsdesign erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist Uli Frech Kommunikationsdesign berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu fällen. Uli Frech Kommunikationsdesign haftet nur für Fehler bei Verschulden oder grober Fahrlässigkeit.
6.3   Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Uli Frech Kommunikationsdesign 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Uli Frech Kommunikationsdesign ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

7.   Haftung
7.1   Uli Frech Kommunikationsdesign verpflichtet sich, den Auftrag mit grösstmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Uli Frech Kommunikationsdesign haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
7.2   Uli Frech Kommunikationsdesign verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuweisen. Darüberhinaus haftet Uli Frech Kommunikationsdesign für seine Erfüllungsgehilfen nicht.
7.3   Sofern Uli Frech Kommunikationsdesign notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von Uli Frech Kommunikationsdesign. Uli Frech Kommunikationsdesign haftet nur für sein eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7.4   Mit der Genehmigung von Entwürfen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
7.5   Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung durch Uli Frech Kommunikationsdesign.
7.6   Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zuverlässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet Uli Frech Kommunikationsdesign nicht.
7.7   Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach der Ablieferung des Werkes schriftlich bei Uli Frech Kommunikationsdesign geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mängelfrei angenommen.

8.   Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
8.1   Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Uli Frech Kommunikationsdesign behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
8.2   Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Uli Frech Kommunikationsdesign eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
8.3   Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an Uli Frech Kommunikationsdesign übergeben Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Uli Frech Kommunikationsdesign von allen Ersatzansprüchen frei.

9.   Schlußbestimmungen
9.1   Erfüllungsort ist Sitz von Uli Frech Kommunikationsdesign.
9.2   Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
9.3   Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


Stand 06_2009